Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umbauarbeiten im häuslichen Bereich
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der web care LBJ GmbH, Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg, Tel.: +49 (0) 40 226 161 60, Fax: +49 (0) 40 226 161 610, E-Mail: info@pflege.de (nachfolgend „pflege.de“), gelten für alle Verträge zwischen pflege.de und dem Kunden zur Durchführung von Umbauarbeiten im häuslichen Bereich in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, pflege.de stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Für die Beauftragung von pflege.de zur Durchführung der Umbauarbeiten im häuslichen Bereich gelten ebenso die auf dem Portal vorzufindenden Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von pflege.de.
2. Ablauf des Beauftragungsprozesses / Vertragsschluss
2.1. pflege.de ermöglicht Kunden den Umbau in ihrem häuslichen Bereich (z. B. des Badezimmers), um es auf ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Die ersten Informationen hierüber erhält der Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“) regelmäßig über das Portal von pflege.de. Über weitere Einzelheiten der möglichen Umbaumaßnahmen, insbesondere hinsichtlich individueller Vorstellungen des Auftraggebers, berät pflege.de telefonisch, per E-Mail, unter Einsatz sonstiger Telekommunikationsmittel, persönlich oder in Kombination der genannten Möglichkeiten.
2.2. Die einzelnen Umbaumaßnahmen sowie die einzubauenden Produkte werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmt. Hierfür wird u.a. mit dem Auftraggeber ein Termin vor Ort vereinbart, um die örtlichen Begebenheiten für die Umbauarbeiten zu sichten und auszumessen (nachfolgend „Aufmaßtermin“). pflege.de behält sich vor, die Planung, Koordinierung und Durchführung des Aufmaßtermins sowie der Umbaumaßnahmen durch Partner vor Ort zu erbringen. Zu diesem Zweck kann pflege.de die Kontaktdaten des Auftraggebers sowie für die Leistungserbringung notwendige Informationen an Dritte weiterleiten (siehe auch unsere „Datenschutzerklärung“).
2.3. Nach Auswertung der erhaltenen Informationen erstellt pflege.de einen Kostenvoranschlag, welcher Grundlage des Vertragsangebots seitens pflege.de darstellt. Dieser Kostenvoranschlag ist weiterhin Bestandteil des Vertragsangebots für die geplante Umbaumaßnahme, welches pflege.de dem Auftraggeber unterbreitet.
2.3.1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, dieses Angebot - unabhängig von der Beantragung und Gewährung eines Zuschusses der Pflegekasse oder eines anderen Kostenträgers des Auftraggebers wie z.B. der Sozialkasse, der Kriegsopferfürsorge, des Integrationsamts oder anderer Stellen, die Zuschüsse für entsprechende Umbaumaßnahmen gewähren (nachfolgend zusammenfassend „Kostenträger“) - anzunehmen. Einer zügigen Umsetzung des Bauvorhabens steht dann nichts mehr im Wege. Die Beantragung eines Kostenträgerzuschusses über pflege.de ist in diesem Falle ebenso möglich, hat aber auf den Vertragsschluss keinen Einfluss.
2.3.2. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit, ein Rücktrittsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass der Kostenträger keinen Zuschuss zu der geplanten Umbaumaßnahme bewilligt. pflege.de wird sich in diesem Fall zunächst mit dem Kostenträger des Auftraggebers in Verbindung setzen und in Vertretung des Auftraggebers einen Kostenträgerzuschuss beantragen. Im Falle einer Ablehnung des Zuschusses ist pflege.de ermächtigt, nach eigenem Ermessen für den Auftraggeber Widerspruch einzulegen. Bewilligt der Kostenträger den beantragten Zuschuss, erlischt zeitgleich das vertragliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Lehnt der Kostenträger den Zuschuss ganz ab und bleibt hiergegen auch ein Widerspruch erfolglos, wird pflege.de den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber kann dann sein vertragliches Rücktrittsrecht geltend machen. Nach Auftragserteilung durch den Kunden, insbesondere wenn die Vorbereitungen für die Umbauarbeiten bereits begonnen oder Waren für die Umbauarbeiten bestellt wurden, finden die gesetzlichen Rückabwicklungsregelungen gemäß § 346 BGB Anwendung. Macht der Auftraggeber von seinem vertraglichen Rücktrittsrecht nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung, dass der Kostenträger den beantragten Zuschuss ganz abgelehnt hat, geltend, bleibt der Vertrag bestehen. In diesem Fall sind alle Umbaukosten vom Auftraggeber selbst zu übernehmen.
2.3.3. Wird der Zuschuss gänzlich abgelehnt oder aber im Nachgang zu den Umbauarbeiten trotz einer erfolgten Bewilligung nicht geleistet, behält sich pflege.de das Recht vor, die Leistung von dem zuständigen Kostenträger einzuklagen.
2.3.4. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Kostenträger trotz erfolgter Bewilligung nicht oder nicht vollständig leistet. pflege.de kann dann Klage gegen den Kostenträger auf Leistung erheben oder die gesamten Kosten für den Umbau von dem Auftraggeber einfordern. In diesem Fall hat der Auftraggeber die in Rechnung gestellten Umbaukosten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
2.4. pflege.de behält sich vertraglich vor, (a) die Durchführung des Vertrages nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Kostenübernahmeverpflichtung durch einen Dritten (z.B. einen Angehörigen des Auftraggebers) zu beginnen, welcher für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers einzustehen hat, oder (b) die Durchführung des Vertrages von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, die zwischen 50% und 100% der Umbaukosten betragen kann. Im Falle von (a) ist es erforderlich, dass der Angehörige eine von pflege.de bereit gestellte Zahlungsverpflichtungserklärung unterzeichnet und pflege.de zusendet.
Von den vorgenannten Rechten wird pflege.de nur in Ausnahmefällen Gebrauch machen, wenn aus Sicht von pflege.de begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Auftraggeber die von ihm eingegangen Zahlungsverpflichtungen nicht wird erfüllen können.
3. Kostenbeteiligung Dritter (u.a. Kostenträger-Service)
3.1. pflege.de bietet dem Auftraggeber als Service an, bei den Kostenträgern einen Zuschuss zu der beabsichtigten Umbaumaßnahme zu beantragen und die Korrespondenz hierfür zu führen (nachfolgend „Kostenträger-Service“). Entscheidet sich der Auftraggeber für diesen Service, wird sich pflege.de mit den in Frage kommenden Kostenträgern des Auftraggebers in Verbindung setzen und den Antrag auf einen Zuschuss stellen. pflege.de entscheidet hierbei nach eigenem Ermessen, bei welchen und bei wie vielen Kostenträgern der Antrag auf einen Zuschuss gestellt wird. Hierfür ist seitens des Auftraggebers zugunsten von pflege.de eine Vollmacht sowie eine Abtretung hinsichtlich seines Anspruchs auf Zuschuss zu erteilen (nachfolgend „Vollmacht-/Abtretungserklärung“).
3.2. Ferner bietet pflege.de dem Auftraggeber als Service an, sich im Falle von Ziffer 2.4 (a) unmittelbar an den Dritten zu wenden, um eine Kostenübernahmeerklärung zu erhalten.
4. Behördliche Genehmigungen
Sofern für den Umbau behördliche Genehmigungen erforderlich sind, hat sich der Auftraggeber seinerseits darum zu bemühen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. pflege.de wird dem Auftraggeber die vorhandenen Unterlagen bzw. Informationen betreffend den Umbau zur Verfügung stellen. Soweit der Auftraggeber darüber hinausgehende Unterlagen bzw. Informationen speziell für das Genehmigungsverfahren benötigt, können diese bei pflege.de angefragt werden. pflege.de ist berechtigt, dem Auftraggeber den hierfür anfallenden Aufwand bzw. externe Kosten in Rechnung zu stellen.
5. Ausgehändigte Dokumente
Angebote, Pläne sowie alle Dokumente, die der Auftraggeber von pflege.de oder Dritten im Rahmen der durchzuführenden Umbaumaßnahmen erhält, dürfen ohne Zustimmung von pflege.de weder vervielfältigt, geändert oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Kommt der Vertrag nicht zu Stande, sind die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden und seitens pflege.de erstellten Dokumente (z.B. Pläne) auf Anforderung von pflege.de herauszugeben. Bereits erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall umgehend zu vernichten.
6. Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß der §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich pflege.de das Eigentum an den einzubauenden Produkten solange vor, bis die gesamten Umbaukosten beglichen worden sind.
7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere hat er pflege.de oder den von pflege.de beauftragten Partnern nach Absprache Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu ermöglichen, in welchen die Umbaumaßnahmen erfolgen sollen.
7.2. Soweit dem Auftraggeber Grundriss- oder sonstige Baupläne der betreffenden Immobilie vorliegen, in der der Umbau erfolgen soll, sind diese pflege.de zugänglich zu machen. Sollten die geplanten Umbaumaßnahmen den Einblick in diese Unterlagen erfordern und diese nicht vorliegen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, anderweitig verfügbare Dokumentationen anzufordern.
7.3. Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, steht pflege.de ein Kündigungsrecht gemäß den Voraussetzungen von § 643 BGB zu.
7.4. Sollte der Auftraggeber gesundheitlich nicht in der Lage sein, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, benennt er eine Vertrauensperson, die berechtigt ist, ihn im Rahmen dieses Vertrages zu vertreten.
8. Abnahme
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Umbau als vereinbarte Werkleistung nach Fertigstellung und abschließender Begutachtung abzunehmen. Hierüber wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt, welches vom Auftraggeber und pflege.de bzw. seinem Partner zu unterzeichnen ist.
8.2. Die Abnahme kann nur aufgrund begründeter wesentlicher Mängel verweigert werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber auf Aufforderung pflege.de seine Beanstandungen schriftlich mitzuteilen.
9. Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
9.1. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und protokollierter Abnahme wird dem Auftraggeber eine Rechnung gestellt, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen ist.
Sofern der Kostenträger-Service seitens des Auftraggebers beauftragt wurde und seitens des Kostenträgers die beantragte Zahlung geleistet wurde, wird diese im Rahmen der Rechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Der Auftraggeber bekommt dann nur noch den nach der Kostenerstattung verbleibenden Restbetrag in Rechnung gestellt.
9.2. Sollte pflege.de von dem Kostenträger mitgeteilt bekommen, dass der bewilligte Zuschuss trotz der erfolgten Abtretung ausschließlich unmittelbar an den Auftraggeber ausgezahlt wird, stellt pflege.de dem Auftraggeber den Gesamtbetrag der Umbaukosten in Rechnung.
9.3. Beantragt der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Kostenträger-Service und wird der Zuschuss auch geleistet, geht aber erst nach Rechnungsausgang über den gesamten Betrag der Umbaukosten bei pflege.de ein, so wird dem Auftraggeber die Zuschusssumme angerechnet und hierüber eine Gutschrift erteilt.
9.4. Liegen die Voraussetzungen von Ziffer 2.4. (a) vor, sind Abs. 1 bis 3 im Verhältnis zu dem Dritten, mit welchem die Kostenübernahmeverpflichtung getroffen wurde, entsprechend anzuwenden.
10. Gewährleistungsrechte
10.1. Soweit pflege.de in seinen Produktunterlagen, auf seinem Portal oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit sowie Haltbarkeit des Badumbaus macht, werden diese Aussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Vertrages.
10.2. pflege.de trifft eine Mängelhaftung nur dann, wenn pflege.de die Mangelhaftigkeit des Werkes zugerechnet werden kann. Ist die Entstehung von Mängeln vor Abnahme dem Auftraggeber zuzurechnen, findet § 645 BGB Anwendung. Dies gilt insbesondere dann, wenn pflege.de seine erforderlichen Prüfungs- und Mitteilungspflichten erfüllt und der Auftraggeber die Hinweise oder verbindlichen Vorgaben seitens pflege.de missachtet hat. § 254 BGB bleibt unberührt.
10.3. pflege.de trifft keine Mängelbeseitigungspflicht, wenn die Mängel nach Abnahme durch schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers oder durch eine ihm zurechenbare Personen herbeigeführt worden sind. pflege.de trifft ebenso keine Mängelbeseitigungspflicht, wenn die Mängel durch normalen Verschleiß, aufgrund üblicher Abnutzung oder infolge unvermeidbarer chemischer oder elektrischer Einflüsse entstanden sind.
10.4. Kommt pflege.de oder seine Partner einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und wird zum vereinbarten Zeitpunkt kein Zugang zum mangelhaften Objekt durch den Auftraggeber gewährt, so hat der Auftraggeber die hiermit angefallenen Aufwendungen zu erstatten. Dasselbe gilt, falls pflege.de oder seine Vertragspartner vor Ort feststellen, dass objektiv kein Mangel vorliegt.
10.5. Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch den Auftraggeber. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsieht, wie zum Beispiel gemäß § 634a I Nr. 2 BGB oder etwa bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11. Haftung
11.1. pflege.de haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von pflege.de begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens – maximal jedoch in Höhe des Gesamtvertragswertes. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
11.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (web care LBJ GmbH, Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg Tel.: +49 (0) 40 226 161 60, Fax: +49 (0) 40 226 161 610, E-Mail: info@pflege.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einer mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Ware ab.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung …
Bestellt am …
Name des Verbrauchers …
Anschrift des Verbrauchers …
Unterschrift des Verbrauchers …
Datum …
13. Schlussvereinbarungen
13.1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.