Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer persönlichen Beratung verpflichtet. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen schnellen Überblick zur persönlichen Orientierung:
Vorhandener Pflegegrad | Pflegeberatung |
---|---|
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
Pflegegrad 2 & 3 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 4 & 5 | 1 x pro Vierteljahr |
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden.
Unsere gute Nachricht für Sie:
Unser Partner* kümmert sich um alles.
Die Pflegeberatung ist aus gutem Grund verpflichtend: Sie hilft, unterstützt und sorgt ganz direkt für Ihre Entlastung. Folgende Ziele sollen durch die Beratung erreicht werden:
Eine kostenlose Beratung steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für Versicherte, die Pflegegeld oder Sachleistungen (Kombinationsleistung) erhalten. Die Pflegekasse übernimmt dann einmal pro Halbjahr die Kosten für Sie.
Für Ihre Beratung arbeiten wir mit qualifizierten Experten zusammen.* Profitieren Sie von dieser Erfahrung und erfüllen Sie Ihre gesetzliche Beratungspflicht noch heute.
*Wir arbeiten ausschließlich mit ausgewählten, seriösen Partnern zusammen, die wie wir Zuverlässigkeit und gute Arbeit schätzen. Für eine Vermittlung Ihrer Anfrage an passende Partner wird pflege.de angemessen vergütet und kann Sie und Ihre Angehörigen somit auch zukünftig mit hilfreichen Services und Information unterstützen.