Aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sein. Die eingeschränkte Alltagskompetenz muss von der zuständigen Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bescheinigt worden sein.
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